Nachstehend Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt für das Vertragsverhältnis zwischen dem
Auftragnehmer (Club on Tour) und dem Auftraggeber (Kunde).
Vertrag zwischen Club on Tour und dem Kunden entsteht durch:
- Annahme eines schriftlichen Vertrages
• Der Zufahrtsweg zum Veranstaltungsort ist vom Auftraggeber (Kunde) frei zu halten.
• Der Auftraggeber (Kunde) stellt dem Auftragnehmer (Club on Tour) in unmittelbarer Nähe zum
Veranstaltungsort einen Parkplatz zur Verfügung.
Fallen hierfür Kosten an, so sind diese vom Auftraggeber (Kunde) zu tragen.
• Der Platzbedarf für das Equipment von 5x2 m wird vom Auftraggeber sicher gestellt.
• Es werden zwei von einander getrennte Stromkreise mit mind. 16 A Absicherung zur
Verfügung gestellt.
• Der Auftrittsort muss mind. 2 1/2 h vor Veranstaltungsbeginn zum Aufbau der Soundanlage,
Lichtanlage und zum Soundcheck zugänglich sein.
• Bei Beginn des Aufbaus muss eine mit den Stromanschlüssen im Veranstaltungsraum
vertraute Person anwesend sein.
• Der Abbau der Technik erfolgt nach der Veranstaltung (Zeitdauer ca. 2 h) oder am Folgetag
(gemäß Vereinbarung).
• Sollte es zu zeitlichen, räumlichen oder vertragsinhaltlichen Änderungen kommen, so hat der
Veranstalter bis spätestens 24 Stunden vor Feierbeginn Club on Tour davon zu unterrichten.
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist ohne Stornokosten bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung wie
folgend aufgeführt möglich:
• Schriftlicher Form (E-Mail oder Postweg (mit Bestätigung)
Ansonsten werden folgende Kosten berechnet (da Termin extra für Vertragspartner reserviert ist).
Rücktritt bis:
• 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Rechnungsbetrages
• 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % des vereinbarten Rechnungsbetrages
• 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75% des vereinbarten Rechnungsbetrages
• 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % des vereinbarten Rechnungsbetrages
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber (Kunde) zu einem Auftrag an
einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Sonderregelung bei kurzfristigen Buchungen:
Sollten zwischen Buchung und Beginn der Veranstaltung weniger als 28 Tage liegen,
so gelten folgende Stornokosten:
Rücktritt bis:
• 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung keine Stornokosten
• 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25% des vereinbarten Rechnungsbetrages
• 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages
• Am Tag der Veranstaltung 100 % des vereinbarten Rechnungsbetrages
Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers (Club on Tour) ist möglich durch:
• technisch bedingte Ausfälle
• Krankheit
• Unfall
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers (Club on Tour) hebt sich in diesem Fall gegen die
Vergütungspflicht des Auftraggebers (Kunde) auf.
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich
zu erfolgen.
• Der Auftragnehmer (Club on Tour) übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der
Darbietung bei dem Publikum des Auftraggebers (Kunde).
• Die Gestaltung des Musikprogramms, Moderation und Durchführung erfolgt mit vorheriger
Absprache, danach durch den Discjockey.
• Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der
Auftraggeber (Kunde), soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten durch den Auftragnehmer (Club on Tour) verursacht worden ist.
• Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des Auftragnehmers (Club on Tour), die
während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber
(Kunde).
Sofern der Auftragnehmer (Club on Tour) durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und
Äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen
beim Auftraggeber (Kunde), Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen
nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber (Kunde) kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen
Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Rückerstattung einer Zahlung.
Der Rechnungsbetrag wird durch den Auftragnehmer (Club on Tour) in Rechnung gestellt.
Nicht enthalten im Rechnungsbetrag ist die Verpflegung (Verköstigung) während der Veranstaltung.
Diese wird vom Auftraggeber (Kunde) im angemessenen Rahmen zur Verfügung gestellt.
Sollte eine Übernachtung notwendig werden (ab 150 km), übernimmt der Auftraggeber (Kunde) die
Kosten.
Bei Überschreiten des vereinbarten Zeitrahmens, fallen für jede weitere angefangene Stunde des
Auftritts (siehe Zeitdauer des Vertrages) 70,- € an, wenn nicht anders vereinbart (z.B. OpenEnd).
OpenEnd-Veranstaltungen enden um 5:00 Uhr.
Die hieraus resultierenden Kosten werden anschließend gesondert in Rechnung gestellt.
Alle weiteren Kosten der Veranstaltung trägt der Auftraggeber (Kunde).
Zahlungen sind in Euro (€) ohne Abzug und ausschließlich an den Auftragnehmer (Club on Tour)
direkt vorzunehmen.
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
• Barzahlung vor einer Veranstaltung, wenn zwischen Buchung und Beginn der Veranstaltung
weniger als 5 Tage liegen.
• Überweisung auf ein in der Rechnung angegebenes Konto unmittelbar nach
Rechnungseingang, spätestens jedoch 5 Tage nach Rechnungseingang.
Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA hat der Auftraggeber (Kunde) durchzuführen.
Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden vom Auftraggeber (Kunde) getragen und direkt an
die GEMA abgeführt.
Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich ausdrücklich eventuell anfallende Vergnügungssteuern,
und/oder, GEMA-Gebühren (auch für die eingesetzten und überspielten oder digitalen Tonträger) in
voller Höhe zu übernehmen.
• Der Auftraggeber (Kunde) erklärt sich durch Unterzeichnung des Vertrages zusätzlich damit
einverstanden, dass der Auftragnehmer (Club on Tour) den Namen des Auftraggebers
(Kunde) für seine Referenzen verwendet.
• Dem Auftragnehmer (Club on Tour) ist es erlaubt Digitalfotos auf der Veranstaltung
anzufertigen und sie zu Werbezwecken auf seiner Homepage zu verwenden. Sollte dies nicht
gewünscht werden, teilt der Auftraggeber (Kunde) dies dem Auftragnehmer (Club on Tour)
mit.
• Durch Unterschrift des Vertrages, werden die AGB's des Auftragnehmers (Club on Tour) ohne
gesonderte Unterschrift anerkannt.
• Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform
und der Abzeichnung durch den Auftragnehmer (Club on Tour).
• Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
• Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsungültig sein oder werden, so wird die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
• Gerichtsstand für beide Parteien ist Maintal.
• Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.
Stand: 18.04.2014